Terminsachen
Bestimmte diagnostische und therapeutische Maßnahmen verlangen besonders viel Zeit und Sorgfalt. Um einen geordneten Praxisablauf garantieren zu können, müssen sie geplant und koordiniert werden. Deshalb bitten wir Sie, für folgende Leistungen immer einen Termin zu vereinbaren:
EKG
Unser Telefon ist täglich ab 8.00 Uhr besetzt. Bitte machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Je mehr Patienten sich daran halten, umso weniger müssen Sie warten! Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, geben Sie ihn bitte telefonisch frei – ein anderer kann ihn vielleicht dringend benötigen.
Auch ohne Beschwerden oder chronische Erkrankungen sind präventive Untersuchungen möglich. Diese Vorsorgeuntersuchungen bieten wir an.
Selbstverständlich können Sie in dringenden Fällen auch unangemeldet zu uns kommen. Allerdings lassen sich dann Wartezeiten – für alle Patienten – nicht immer vermeiden.
Planmäßige Hausbesuche bei immobilen Patienten führen wir Dienstag und Mittwoch ab 13:00 Uhr durch.
Krankenschein und Überweisungen
Die computerlesbare Versicherungskarte bringen Sie bitte zum Anfang eines jeden Quartals mit. Wenn diese Karte eingelesen ist, können wir alle erforderlichen Formulare für Sie ausdrucken. Bei erneuten Konsultationen ist diese Karte nicht mehr notwendig! Falls Sie die Karte trotzdem einmal vergessen, ist natürlich auch eine Behandlung möglich. Allerdings bitten wir dann um möglichst schnelle nachträgliche Abgabe der Chipkarte.
Anträge und Formulare
Die Bürokratie hat sich im Gesundheitswesen sehr ausgedehnt. Deshalb helfen wir Ihnen gerne, bei Formularen und Bestätigungen.
Blutentnahme für Laboruntersuchungen
Die Blutentnahmen für Laboruntersuchungen werden von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 11:30 durchgeführt.
Arbeitsunfähigkeiten
Aktuell gestattet der Gesetzgeber, eine Arbeitsunfähigkeit bei Infektionserkrankungen bis zu drei Tagen auch telefonisch auszustellen. Allerdings ist das Einlesen der Versichertenkarte im aktuellen Quartal weiterhin notwendig.
Das elektronische Rezept
Seit 2024 werden Rezepte digital ausgestellt und versandt. Bei chronischen Erkrankungen mit Wiederholungsverordnungen können wir ein Rezept nach telefonischer Anmeldung elektronisch ausstellen. So können Sie ohne ein Aufsuchen der Praxis, das Rezept in der Apotheke Ihrer Wahl mit der Versichertenkarte einlösen.